Arbeitsunfall

Kommt es zu einem Arbeits- oder Wegeunfall ist, nach erfolgter Erste Hilfe, gemäß der Prozessbeschreibung Unfallanzeigen vorzugehen.

Unfälle oder Beinaheunfälle, die keine oder eine Arbeitsunfähigkeit von bis zu 3 Tagen nach sich ziehen müssen ins Verbandbuch eingetragen werden.

Bei Unfällen, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen führt ist das Dezernat Personal zu informieren und gemeinsam mit dem zuständigen Personalsachbearbeiter eine Unfallanzeige auszufüllen.