Hilfe bei Bedrohung, Belästigung und Gewalt

  • Telefon 112 Im Akutfall rufen Sie immer den Polizei-Notruf 110.

Beispiele für eine akute Bedrohung können sein: körperliche, mündliche oder digitale Gewalt, Gewaltandrohungen, Mitbringen und Zeigen von Waffen, Ausdruck von Gewaltfantasien, sexuelle Übergriffe und Stalking.

Von Bedrohung, Belästigung und Gewalt betroffene Menschen brauchen qualifizierte Beratung und Unterstützung. Hier finden sie verschiedene Anlaufstellen, an die sich auch Angehörige und Freunde wenden können.

  • Bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 116 016 - (24/7 erreichbar) Das Hilfetelefon: Hilfetelefon

  • Bundesweites Hilfetelefon „Gewalt an Männern“ 0800 1239900

  • Rechtsmedizinische Ambulanz Schleswig-Holstein
    Betroffenen von Gewalt haben hier die Möglichkeit, ihre Verletzungen rechtsmedizinisch untersuchen und gerichtsverwertbar dokumentieren zu lassen. (24/7 besetzt)
    UKSH | Rechtsmedizinische Ambulanz Schleswig-Holstein

  • ZIP Notaufnahme Campus Kiel 0431 500 -98181

  • ZIP Notaufnahme Campus Lübeck 0451 500 -98307

Signal for help – Ein Handzeichen in Notsituation

Hilfezeichen

Falls Sie sich in einer Notsituation befinden und um Hilfe bitten möchten, können Sie dieses Handzeichen verwenden, ohne dass andere es sofort bemerken. 

So funktioniert es:

  • Halten Sie Ihre Hand flach mit der Handfläche nach vorn oder hinten.

  • Klappen Sie Ihren Daumen nach innen, sodass er in Ihre Handfläche zeigt.

  • Schließen Sie Ihre Hand zu einer Faust.

Dieses Handzeichen ist eine effektive Methode, um in einer Notsituation auf sich aufmerksam zu machen. Wenn Sie dieses Handzeichen sehen, informieren Sie die Polizei.

Externe Hilfs- und Unterstützungsangebote

Alle hier aufgeführten Beratungsstellen beraten Sie vertraulich und auf Wunsch anonym.