Schutz vor Diskriminierung

Alle Beschäftigten haben ein Recht darauf, frei von Diskriminierung zu leben, zu arbeiten und zu lernen.

Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist der Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, sexueller Identität und ethnischer Herkunft verankert.

Wenn Sie sich benachteiligt fühlen, können Sie bei der AGG Beschwerdestelle des UKSH eine Beschwerde einreichen, die geprüft werden muss. Das Ergebnis ist Ihnen mitzuteilen.

Insbesondere bei Benachteiligung aufgrund des Geschlechts können Sie sich neben der AGG Beschwerdestelle auch immer an uns, das Team der Gleichstellungsbeauftragten, wenden.

Häufig empfiehlt es sich vor dem Einreichen einer offiziellen Beschwerde zunächst mit uns vertraulich zu sprechen und über die nächsten möglichen Schritte gemeinsam zu beraten. So können wir Sie bestmöglich in dem Rahmen, den Sie sich wünschen, unterstützen und begleiten.

Auch die Antidiskrimierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein hilft und berät bei Diskriminierung.

Weiterführende Informationen und Materialien finden Sie ebenso auf den Intranetseiten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes 

Unser Team

Dipl.-Ing. Marion Joppien

Bereich Gleichstellung
Gleichstellungsbeauftragte
Tel. Kiel: 14112

Tanja Heim

Bereich Gleichstellung
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
Tel. Lübeck: 14113

Sandra Bolt, M.A.

Bereich Gleichstellung
Mitarbeiterin im Bereich Gleichstellung
Tel. Kiel: 14116

Davina Bibiella, M.A.

Bereich Gleichstellung
Mitarbeiterin am Campus Kiel
Tel. Kiel: 14119

Leoni Alice Greb, B.A.

Bereich Gleichstellung
Mitarbeiterin am Campus Kiel, z. Zt. in Elternzeit
Tel. Lübeck: 14115