Bei einer Schädigung oder Zerstörung der Gehörknöchelchen (Hammer, Amboss und Steigbügel), etwa durch eine Mittelohrentzündung oder andere Erkrankungen wie Otosklerose, muss die Schallleitung wiederhergestellt werden. Hier kommen mechanische Mittelohrprothesen zum Einsatz. Diese modernen „passiven“ Prothesen bestehen meist aus Titan oder Titan-Legierungen und sorgen dafür, dass die Schwingungen des Trommelfells wieder korrekt an das Innenohr weitergegeben werden, was eine Schalleitungsschwerhörigkeit beheben oder verbessern kann.
Je nach Schädigungsausmaß müssen Teile der Gehörknöchelchenkette oder die gesamte Kette ersetzt werden, ist beispielsweise nur der Steigbügel betroffen, erfolgt eine Stapesplastik, bei der der Steigbügel ersetzt und mit dem Amboss verbunden wird. Wenn mehrere Gehörknöchelchen beschädigt sind, kommen „partielle“ oder „totale Ossikel-Rekonstruktions-Prothesen“ zum Einsatz, um die Gehörknöchelchenkette wiederherzustellen. In einigen Fällen kann auch ein Teil der eigenen Gehörknöchelchen durch Zurechtschleifen und Umpositionierung als Prothese genutzt werden.
Chirurgischer Eingriff und Nachsorge
Die Implantation einer Mittelohrprothese erfolgt in der Regel unter Vollnarkose und der Eingriff wird meistens durch den Gehörgang durchgeführt, wobei in einigen Fällen ein Schnitt hinter dem Ohr notwendig sein kann. Dieser Schnitt wird jedoch so platziert, dass er nach der Heilung kaum sichtbar ist. Unsere HNO-Spezialistinnen und -spezialisten entscheiden je nach Ausmaß der Schädigung und dem individuellen Befund vor Ort, welche Methode am besten geeignet ist.
Für Patientinnen und Patienten, die an kombinierter Schwerhörigkeit und Schallempfindungsschwerhörigkeit leiden, bieten wir implantierbare Hörsysteme als alternative Therapieoption an.