Herzlich Willkommen...
...auf den Seiten des wissenschaftlichen Personalrates des UKSH Campus Lübeck.
Im Rahmen des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig Holsteins vertreten wir die Interessen aller ärztlichen und nichtärztlichen Wissenschaftler des UKSH am Campus Lübeck. Die aktuelle Wahlperiode 2022-2027 startet mit dem Ergebnis der Personalratswahl Ende Mai 2022. Das Gremium besteht aus 13 Mitgliedern und 5 Personen, die die ordendlichen Mitglieder falls erforderlich vertreten oder nach dem Ausscheiden von Mitgliedern diese ersetzen.
Der Personalrat hat durch das Mitbestimmungsgesetz (MBG Schl-H.) weitreichende Möglichkeiten die Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten.
Mitbestimmt werden:
Ausschreibungen, Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen
Dienstpläne, Aufstellung des Urlaubsplanes
Gestaltung der Arbeitplätze, Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen
Fort- und Weiterbildung
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Wir bestimmen umfassend mit, im Gesetz heißt das bei personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen Maßnahmen, welche die Beschäftigten betreffen. Gemeinsam mit dem Arbeitgeber der sog. Dienststelle (UKSH Vorstand/ Campusdirektionen) sorgen wir dafür, dass Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen, eingehalten werden.
Wie Sie uns erreichen, mit welchen Themen wir uns beschäftigten, entnehmen Sie gerne den UKSH-intern und öffentlich zugänglichen Bereichen unseres Webauftrittes.
Viel Spaß beim Stöbern.
Ihr/ Euer
Wissenschaftlicher Personalrat UKSH am Campus Lübeck
Personalrat (w) - Campus Lübeck
Ratzeburger Allee 160, Haus V154
23538 Lübeck
Tel. 0451 500-14310
E-Mail: Personalrat-w-luebeck@uksh.de
