Seit dem 1. Oktober 2017 gelten neue gesetzliche Regelungen für das Entlassmanagement, um die Versorgungslücke für unsere Patienten beim Übergang von der stationären in die ambulante Behandlung zu schließen. Dies betrifft alle gesetzlich krankenversicherte, stationäre/teilstationäre Patienten. Voraussetzung ist die schriftliche Information und Ihre Einwilligung möglichst am Aufnahmetag. Ihre Einwilligung berechtigt das UKSH dazu, patientenbezogene Daten an die nachfolgenden Leistungserbringer (z.B. Hausärzte, Pflege, Physiotherapie, Reha-Einrichtung usw.) zu übermitteln, um eine lückenlose und frühzeitige Anschlussversorgung in die Wege leiten zu können. Wenn Sie sich für die Teilnahme am Entlassmanagement am UKSH entschieden haben, erfolgt am Tag Ihrer Entlassung ein Entlassgespäch mit Ihrem behandelnden Arzt. Außerdem erhalten Sie einen Entlassbrief und einen Medikationsplan sowie eventuell ausgestellten Verordnungen/Bescheinigungen ausgehändigt.
Bitte nehmen Sie am Tag Ihrer Entlassung Ihre persönlichen Gegenstände und Wertsachen mit und geben die Telefonkarte am Automaten ab. Im Klinikum verbleiben alle Dokumente über Ihren Aufenthalt und die Behandlungen. Ihr behandelnder Arzt zu Hause wird in einem gesonderten Brief über den Behandlungsverlauf informiert. Der Sozialdienst und die Pflegeüberleitung des UKSH beraten Sie und Ihre Angehörigen bei Bedarf in sozialen Fragen.
Möchten Sie Ihren Klinikaufenthalt auf eigenen Wunsch gegen den Rat Ihres Arztes vorzeitig beenden, müssen Sie dies in Absprache mit Ihrem behandelnden Arzt gemeinsam schriftlich bestätigen. Sie übernehmen damit die volle Verantwortung für alle nachteiligen Folgen, die Ihnen aus der vorzeitigen Entlassung entstehen können. Bitte beachten Sie deshalb auf jeden Fall den Rat Ihres behandelnden Arztes. Für eventuell entstehende Schäden übernimmt das UKSH keine Haftung.
Entlassungsplanung
In enger Zusammenarbeit mit Medizin und Pflege ist der Sozialdienst eine weitere Säule im Rahmen einer optimalen Versorgung unserer Patienten. Akute und chronische Erkrankungen können neben den körperlichen und psychischen Auswirkungen die persönliche, soziale und berufliche Situation erheblich verändern. In Zusammenarbeit mit Kostenträgern und Leistungserbringern und unter Nutzung unserer Netzwerke beraten wir Sie fachkompetent, individuell und neutral und bieten Ihnen folgende Unterstützungsangebote:
Einleitung von Reha-Maßnahmen nach dem Klinikaufenthalt, z.B.
Anschlussheilbehandlung (AHB)
Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM)
Ambulante und stationäre Angebote nach Klinikaufenthalt, z.B.:
Organisation und Vermittlung von Pflegediensten und häuslichen Hilfen
Organisation und Vermittlung von stationären Pflege-, Kurzzeitpflege-, Verhinderungspflege- und Hospizplätzen
Sozialrechtliche und wirtschaftliche Fragen, z.B.
Pflegeversicherung
Krankengeld
Sozialhilfe
Obdachlosigkeit
Berentungen
Berufliche, finanzielle und persönliche Probleme und Veränderungen, z.B.
Gesetzliche Betreuung
Schwerbehinderung
Arbeitsrechtliche Fragen
Finanzielle Hilfen/Hilfsorganisationen
Psychosoziale Beratung, z.B. bei
Krankheitsbewältigung
Auswirkung auf Partnerschaft und Familie
Veränderung des beruflichen und sozialen Status
Entwicklung von Zukunftsperspektiven
Kontaktaufnahme zu Patienten- und Selbsthilfegruppen
Ihre Ansprechpartner erfragen Sie bitte auf Ihrer Station.