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Implantateregister

Für alle Patientinnen und Patienten soll das Implantateregister Deutschland (IRD) künftig die Sicherheit und Qualität von Implantaten und die medizinische Versorgung mit Implantaten verbessern.

Mehr Informationen zum Implantateregister erhalten Sie hier:

Patientinnen und Patienten, die im IRD erfasst sind, haben das Recht beim UKSH unter selbstauskunft.implantateregister@uksh.de eine Selbstauskunft aller im IRD über sie gespeicherten Daten zu beantragen.

Für diesen Antrag benötigen Sie Ihre 10-stellige Versicherungsnummer, die u.a. auf Ihrer Gesundheitskarte aufgedruckt ist, sowie einen Identitätsnachweis (z.B. Krankenversicherungskarte mit Foto, Personalausweis/Reisepass).