Der Gemeinsame Bundesausschuss legt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen fest, in welchen Leistungsbereichen bundesweit konkrete Angaben zur Qualität von Strukturen und Prozessen in den Krankenhäusern sowie auch zur Qualität jeder einzelnen Behandlung gemacht werden müssen. Hierbei werden strengste Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen beachtet, die gewährleisten, dass keine Rückschlüsse auf die Identität der Patienten und Patientinnen gezogen werden können.
Für das UKSH sind alle derzeit vom IQTIG vorgeschriebenen Verfahren, mit Ausnahme der derzeit in Erprobung befindlichen und deswegen regional beschränkten Verfahren, maßgeblich.
Maßgeblich für die Leistungserbringung im Krankenhaus ist die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in der jeweils gültigen Fassung.
Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) entwickelt die entsprechenden Qualitätssicherungsverfahren und beteiligt sich an deren Durchführung und Auswertung.
Das UKSH übermittelt die erhobenen Daten an die Landesarbeitsgemeinschaft für einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung in Schleswig-Holstein (LAG-eQSH). IQTIG und LAG-eQSH werten die Ergebnisse aus und bewerten diese, bevor sie unter anderem in den gesetzlich geforderten strukturierten Qualitätsberichten des UKSH veröffentlicht werden.
Insbesondere am Prozess der Datenübermittlung, Datenplausibilisierung und Bewertung der Ergebnisse ist die Stabsstelle UEVA maßgeblich beteiligt und unterstützt hier die Kliniken.
Informationen zur Ergebnisqualität der Versorgung sehr kleiner Frühgeborener an den Perinatalzentren des UKSH finden Sie auf www.perinalzentren.org