Hinweise betreffend Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Das Gesetz schafft einen rechtlichen Rahmen, um vor menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken in internationalen Lieferketten zu schützen.

Wir als UKSH sind uns unserer sozialen und ökologischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst und entschlossen, unser unternehmerisches Handeln im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren.

Unser Bekenntnis zur Einhaltung der Menschenrechte und den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes haben wir in der Grundsatzerklärung fixiert.

Ebenso erwarten wir von unseren Partnern und Lieferanten dazu beizutragen, Verletzungen menschenrechtlicher und umweltbezogener Pflichten zu verhindern.

Jeder hat die Möglichkeit, potentielle oder nachweisliche Verstöße gegen die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu melden. Anonyme Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber können über einen von der Plattform generierten Code mit dem Compliance-Management in Kontakt bleiben und erhalten in der Regel innerhalb weniger Tage eine Rückmeldung oder gegebenenfalls Rückfragen – bitte bewahren Sie diesen Code sorgfältig auf.

Für die Meldung nutzen Sie bitte unser elektronisches Hinweisgebersystem: